Verordnung
Für die physiotherapeutische Behandlung von aktuellen gesundheitlichen Problemen ist eine ärztliche Zuweisung notwendig. Lassen Sie sich bitte von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für Physiotherapie (vormals Einzelheilgymnastik) ausstellen.
Für präventive Maßnahmen ist keine Verordnung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass präventive Therapie nur möglich ist, wenn Sie aktuell keine gesundheitlichen Defizite haben.